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Details: Cornelius-Werk Diakonische Hilfen gGmbH
Allgemeines
- Name des Projektes
- Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
- Art der Institution
- Beratungsstelle
- Mitgliedschaft im Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt
- Nein
Kontaktdaten der Institution
- Ansprechpartner
- Henriette Wambach
- Adresse
-
Parchauer Chaussee 1a
39288 Burg - Telefon
- 03921/ 915-229 (mit AB)
- Henriette.Wambach@dachstiftung-diakonie.de
- Homepage
- https://www.dachstiftung-diakonie.de/taeter-opfer-ausgleich/
Angaben zum Präventionsangebot
- Art der Prävention
- Tertiäre (indizierte) Prävention
- Thema
- Straffälligenhilfe
- Laufzeit
- unbegrenzt
- Beschreibung
- Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bietet Geschädigten und Beschuldigten einer Straftat die freiwillige Möglichkeit, ihren Konflikt außergerichtlich und einvernehmlich beizulegen und eine Wiedergutmachung zu vereinbaren. Dabei werden sie von einer allparteilichen Vermittlerin kostenlos beraten und unterstützt. Sie sorgt für Sicherheit im TOA-Ablauf und stellt - ausschließlich auf Wunsch und mit Erlaubnis - Kontakt zu den nötigen Institutionen her und vermittelt auf Wunsch auch an geeignete Hilfsangebote, wie z. B. Opferberatung.
Ein TOA ist nach einer Straftat zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens möglich. In Vorgesprächen -ohne Teilnahme der anderen Partei - können Betroffene und ihre Unterstützungspersonen sich ausführlich über den TOA und die anderen Möglichkeiten in Straf- oder Zivilrecht beraten lassen. Das ist für die Teilnehmenden kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Es ist möglich, sich nach dem Gespräch, Zeit für die Beratung zu nehmen oder eine erste Entscheidung für oder gegen den TOA zu ändern. Erst wenn sowohl Beschuldigte als auch Geschädigte zu einem Ausgleich bereit sind, wird ein gemeinsamer Gesprächstermin oder eine andere Form der Verständigung vereinbart. Dort haben beide Parteien die Möglichkeit, sich mit Unterstützung der Vermittlerin über die Tat und deren Folgen auszutauschen. Gemeinsam kann eine Lösung gefunden werden, die für beide Seiten angemessen erscheint. Ist der Ausgleich erfolgreich, können (weitere) Gerichtsverfahren unnötig werden. Die Meldung an die zuständigen Behörden, wie z. B. Staatsanwaltschaft oder an das Gericht übernimmt die Vermittlerin. Ein erfolgreicher TOA muss durch die Justiz bei einer Strafzumessung zumindest berücksichtigt werden, sofern nicht bereits mitgeteilt wurde, dass in diesem Fall keine weitere Bestrafung erfolgt. - Ziele
- - Einsicht in die Tat und Bereitschaft zur Wiedergutmachung bei Beschuldigten und ggf. Vermittlung
an Hilfsangebote
- Unterstützung von Geschädigten bei der Tatverarbeitung und ggf. Vermittlung an Hilfsangebote
- Unterstützung einer fairen Kommunikation zwischen Beschuldigten und Geschädigten
- Unterstützung sowohl der Beschuldigten und Geschädigten, als auch der Justiz während des
Verlaufs des TOA-Versuchs durch professionelle und regelkonforme Durchführung eines
außergerichtlichen Ausgleichs - Zielgruppe
- Beschuldigte und Geschädigte einer Straftat (und deren Angehörige oder Unterstützungspersonen) im Landkreis Jerichower Land sowie im Landkreis Stendal, östlich der Elbe
- Gebiet
- Regional

