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Details: Sozialzentrum Bode e.V.
Allgemeines
- Name des Projektes
- Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendbereich im Landkreis Harz
- Art der Institution
- Verein/Verband
- Mitgliedschaft im Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt
- Nein
Kontaktdaten der Institution
- Ansprechpartner
- Kerstin Herrmann
- Adresse
-
Musestieg 11
06502 Thale - Telefon
- 03947 77920
- toa@sozialzentrum-bode.de
- Homepage
- www.sozialzentrum-bode.de
Angaben zum Präventionsangebot
- Art der Prävention
- Sekundäre (selektive) Prävention
- Thema
- Straffälligenhilfe
- Laufzeit
- 01.11.2022 - 31.12.2028
- Beschreibung
- Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist eine Alternative zu herkömmlichen Strafverfahren. Es ist ein außergerichtliches und unbürokratisches Schlichtungsangebot für Geschädigte und Beschuldigte. Sie können in diesem Verfahren die Straftat und ihre Folgen, mit Hilfe eines neutralen Vermittlers, selbstverantwortlich bearbeiten. Den Konfliktbeteiligten wird in der persönlichen Begegnung die Möglichkeit gegeben, die zugrundeliegenden Ursachen des Konfliktes zu besprechen und zu klären sowie den daraus resultierenden Schaden unmittelbar zu regulieren.
Grundvoraussetzung für die Durchführung eines TOA ist, dass die Betroffenen den Konflikt eigenverantwortlich lösen wollen und sich freiwillig in das Verfahren einbringen. Der TOA setzt auf Autonomie und Würde aller am Prozess Beteiligten. - Ziele
- Mit einem Täter-Opfer-Ausgleich soll der durch die Straftat gestörte Rechtsfrieden zwischen Täter und Opfer wiederhergestellt werden. Im Mittelpunkt des Ausgleichsverfahrens steht die Aufarbeitung des Konfliktes und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens. Ziel ist es, eine einvernehmliche und für beide Seiten faire Wiedergutmachung des verursachten Schadens zu erreichen. Dabei hat die Schadenswiedergutmachung durch finanzielle, symbolische oder einer Arbeitsleistung des Täters gegenüber dem Opfer eine besondere Bedeutung. Symbolischer Ausdruck einer Konfliktregelung kann eine ehrliche und authentische Entschuldigung und das Akzeptieren der Entschuldigung sein. Das Ausgleichsergebnis der von beiden Seiten erarbeiteten Lösung wird in einer abschließenden Vereinbarung schriftlich fixiert.
Durch dieses Vorgehen hat das Opfer strafrechtlich nicht nur den Stellenwert eines Zeugen, sondern ist gleichberechtigter Kommunikationspartner, dessen Interessen und Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. - Zielgruppe
- Jugendliche und Heranwachsende
- Gebiet
- Regional