Hinweis: Bitte starten Sie den Präventionsatlas mit einem aktuellen Webbrowser (z. B. Mozilla, Chrome oder Edge). Sollten Sie den Windows Explorer verwenden, sind Eintragungen oder die Suchfunktionen zwar möglich, allerdings kann aus technischen Gründen die Landkarte nicht angezeigt werden.
Details: Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.
Allgemeines
- Name des Projektes
- Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
- Art der Institution
- Verein/Verband
- Mitgliedschaft im Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt
- Ja
Kontaktdaten der Institution
- Ansprechpartner
- Petra Fraaß
- Adresse
-
Tannenweg 17
39638 Gardelegen - Telefon
- 03907 801842
- fraass@jfz-ga.de
- Homepage
- www.jfz-ga.de
Angaben zum Präventionsangebot
- Art der Prävention
- Tertiäre (indizierte) Prävention
- Thema
- Straffälligenhilfe
- Laufzeit
- 01.11.2022 - 31.12.2028
- Beschreibung
- Was ist Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?
Wurde von einer Konfliktpartei eine Strafanzeige erstattet, können Staatsanwaltschaft, Richter, Polizei, Rechtsanwälte oder die Jugendgerichtshilfe eine außergerichtliche Schlichtung anregen. Des Weiteren steht jedem Geschädigten und Beschuldigten offen, sich als Selbstmelder an die Konflikt- und Schlichtungsstelle zu wenden.
Tätern und Opfern soll außergerichtlich die Möglichkeit gegeben werden, mit Hilfe einer dafür ausgebildeten Mediatorin eine befriedigende Regelung ihres Konfliktes herbeizuführen.
Ein TOA bietet die Chance, Schadenswiedergutmachung zu leisten und zu bekommen.
Der TOA bietet die Möglichkeit, ein zeit- und kostenaufwendiges Straf- bzw. Zivilverfahren zu vermeiden.
Der TOA erfolgt auf absolut freiwilliger Basis.
Die Teilnahme am TOA ist für Täter und Opfer kostenfrei.
Was geschieht im Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?
Die neutralen Vermittler*innen führen getrennte Vorgespräche mit den beteiligten Konfliktparteien bieten die Möglichkeit, den Konfliktpartner auf neutralem Boden zu treffen, unterstützen die Parteien bei einer persönlichen Aussprache, sorgen für einen fairen Gesprächsverlauf und bieten die Vereinbarung einer Wiedergutmachung an (Entschuldigung, Schmerzensgeld, Schadensersatz), wenn sie von beiden Seiten akzeptiert wird.
Die Vermittler*innen berichten der Staatsanwaltschaft und den Richtern über das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs und regen eine Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung an.
Das Projekt "Täter-Opfer-Ausgleich" wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) finanziert. - Ziele
- Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist die Wiederherstellung des sozialen Rechtsfriedens zwischen den Beteiligten.
- Zielgruppe
- Zur Zielgruppe gehören im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht die Täter und die Opfer.
- Gebiet
- Regional