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Details: Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.

Allgemeines

Name des Projektes
Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Art der Institution
Verein/Verband
Mitgliedschaft im Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt
Ja

Kontaktdaten der Institution

Ansprechpartner
Petra Fraaß
Adresse
Tannenweg 17
39638 Gardelegen
Telefon
03907 801842
E-Mail
fraass@jfz-ga.de
Homepage
www.jfz-ga.de

Angaben zum Präventionsangebot

Art der Prävention
Tertiäre (indizierte) Prävention
Thema
Straffälligenhilfe
Laufzeit
01.11.2022 - 31.12.2028
Beschreibung
Was ist Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?

Wurde von einer Konfliktpartei eine Strafanzeige erstattet, können Staatsanwaltschaft, Richter, Polizei, Rechtsanwälte oder die Jugendgerichtshilfe eine außergerichtliche Schlichtung anregen. Des Weiteren steht jedem Geschädigten und Beschuldigten offen, sich als Selbstmelder an die Konflikt- und Schlichtungsstelle zu wenden.

Tätern und Opfern soll außergerichtlich die Möglichkeit gegeben werden, mit Hilfe einer dafür ausgebildeten Mediatorin eine befriedigende Regelung ihres Konfliktes herbeizuführen.

Ein TOA bietet die Chance, Schadenswiedergutmachung zu leisten und zu bekommen.
Der TOA bietet die Möglichkeit, ein zeit- und kostenaufwendiges Straf- bzw. Zivilverfahren zu vermeiden.
Der TOA erfolgt auf absolut freiwilliger Basis.
Die Teilnahme am TOA ist für Täter und Opfer kostenfrei.


Was geschieht im Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?

Die neutralen Vermittler*innen führen getrennte Vorgespräche mit den beteiligten Konfliktparteien bieten die Möglichkeit, den Konfliktpartner auf neutralem Boden zu treffen, unterstützen die Parteien bei einer persönlichen Aussprache, sorgen für einen fairen Gesprächsverlauf und bieten die Vereinbarung einer Wiedergutmachung an (Entschuldigung, Schmerzensgeld, Schadensersatz), wenn sie von beiden Seiten akzeptiert wird.
Die Vermittler*innen berichten der Staatsanwaltschaft und den Richtern über das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs und regen eine Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung an.

Das Projekt "Täter-Opfer-Ausgleich" wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) finanziert.
Ziele
Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist die Wiederherstellung des sozialen Rechtsfriedens zwischen den Beteiligten.
Zielgruppe
Zur Zielgruppe gehören im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht die Täter und die Opfer.
Gebiet
Regional