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Zielstellung und Aufgaben

Auf Beschluss der Landesregierung vom 22. Juni 1999 ist der Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt eingerichtet worden.

Das Gremium verfolgt die Zielstellung, die gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention im Land und in den Kommunen zu fördern und weiter zu entwickeln. Im Vordergrund steht dabei, Bemühungen staatlicher, gesellschaftlicher und privater Organisationen und Einrichtungen, die in diesem Bereich aktiv sind, personell, institutionell und materiell miteinander zu vernetzen.

Der Landespräventionsrat sieht seine Aufgaben vor allem darin,

  • kriminalpräventive Vorschläge und Empfehlungen für die Landesregierung zu erarbeiten,
  • Fördermöglichkeiten für kriminalpräventive Modellprojekte zu koordinieren,
  • örtliche Präventionsgremien zu unterstützen, die Kommunikation und den Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu intensivieren sowie
  • die länderübergreifende Zusammenarbeit auszubauen.

Strategische Ziele des LPR