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Verwendungsnachweis

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Beendigung des Projektes schriftlich mittels einfachen Verwendungsnachweises nach Nr. 6.6 ANBest-P vom Zuwendungsempfänger bei der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates vorzulegen, soweit im Zuwendungsbescheid kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist.