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Projektförderung

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Vereinen, Verbänden, freien Trägern oder Institution Zuwendungen für kriminalpräventive Projekte auf Grundlage des § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der ergangenen Verwaltungsvorschriften.  

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates.