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Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt

Zielstellung und Aufgaben

Auf Beschluss der Landesregierung vom 22. Juni 1999 konstituierte sich am 6. September 1999 der Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt.

Das Gremium verfolgt die Zielstellung, die gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention im Land und in den Kommunen zu fördern und weiter zu entwickeln. Im Vordergrund steht dabei, Bemühungen staatlicher, gesellschaftlicher und privater Organisationen und Einrichtungen, die in diesem Bereich aktiv sind, personell, institutionell und materiell miteinander zu vernetzen.

Neben den Ministerien und Behörden, die sich aus der jeweils fachlichen Sicht mit dem Thema Kriminalitätsvorbeugung befassen, gehören dem Landespräventionsrat, die kommunalen Spitzenverbände, andere Verbände, Vereine und Institutionen, die sich landesweit auf diesem Gebiet engagieren, an (siehe Mitgliederverzeichnis). Bislang umfasst der Landespräventionsrat 50 Mitglieder, von denen 11 unmittelbar in die Vorstandsarbeit einbezogen sind. Der Landespräventionsrat sieht seine Aufgaben vor allem darin,

  • kriminalpräventive Vorschläge und Empfehlungen für die Landesregierung zu erarbeiten,
  • finanzielle Unterstützung für Modellprojekte im Rahmen von Anwendungshinweisen vorzuschlagen,
  • örtliche Präventionsgremien zu unterstützen,
  • die Kommunikation und den Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit auszubauen.

Im Mittelpunkt zukünftiger Fördermaßnahmen stehen dabei insbesondere Projekte, die mittelbar bzw. unmittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen oder gesellschaftliche Normen und Werte vermitteln helfen. Modellprojekte, die dazu beitragen, Kinder- und Jugendkriminalität, Gewaltkriminalität einschließlich Fremdenfeindlichkeit sowie Drogenkriminalität in unserem Land zu vermeiden, haben Priorität.