Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied im Landespräventionsrat werden?
Mitglieder des Landespräventionsrates können Behörden, Einrichtungen, Organisationen, Verbände, Vereine sowie kriminalpräventive Gremien werden, die sich in Sachsen-Anhalt aufgrund fachlicher Zuständigkeit bzw. gesellschaftlicher oder privater Initiativen auf dem Gebiet der Kriminalprävention engagieren.
Fünf gute Gründe Mitglied zu werden:
![Das Bild zeigt die grafische Darstellung eines Mitgliedsantrages. Das Bild zeigt die grafische Darstellung eines Mitgliedsantrages.](/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/LPR/Landespraeventionsrat_Stand_01.02.2017/Wir_ueber_uns/checklist-1622517__340.png)
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- feste Ansprechpartner*innen für Belange der Kriminalprävention,
- Möglichkeit des Austausches mit vielen professionsübergreifenden Mitgliedern,
- Erhalt regelmäßiger Präventionsnews,
- Beteiligung an unseren Veranstaltungen zur Präsentation Ihrer Projekte,
- kostenfreie Mitgliedschaft.
Über die Aufnahme in den Landespräventionsrat entscheidet der Vorstand nach Vorlage eines Antrages auf Mitgliedschaft.
Mitgliedsantrag
Hier haben Sie die Möglichkeit, den Antrag herunterzuladen und am PC auszufüllen.