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Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied im Landespräventionsrat werden?

Mitglieder des Landespräventionsrates können Behörden, Einrichtungen, Organisationen, Verbände, Vereine sowie kriminalpräventive Gremien werden, die sich in Sachsen-Anhalt aufgrund fachlicher Zuständigkeit bzw. gesellschaftlicher oder privater Initiativen auf dem Gebiet der Kriminalprävention engagieren.

Fünf gute Gründe Mitglied zu werden:

  • feste Ansprechpartner*innen für Belange der Kriminalprävention,
  • Möglichkeit des Austausches mit vielen professionsübergreifenden Mitgliedern,
  • Erhalt regelmäßiger Präventionsnews,
  • Beteiligung an unseren Veranstaltungen zur Präsentation Ihrer Projekte,
  • kostenfreie Mitgliedschaft.

Über die Aufnahme in den Landespräventionsrat entscheidet der Vorstand nach Vorlage eines Antrages auf Mitgliedschaft.

Mitgliedsantrag

Hier haben Sie die Möglichkeit, den Antrag herunterzuladen und am PC auszufüllen.