Zielstellung und Aufgaben
Auf Beschluss der Landesregierung vom 22. Juni 1999 ist der Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt eingerichtet worden.
Das Gremium verfolgt das Ziel, die Kriminalprävention im Land und in den Kommunen zu fördern und weiterzuentwickeln. So sollen insbesondere die Bemühungen von kriminalpräventiv Engagierten in Sachsen-Anhalt unterstützt und deren Vernetzung miteinander gefördert werden.
Der Landespräventionsrat sieht seine Aufgaben vor allem darin,
- Fachtagungen zu kriminalpräventiven Themen durchzuführen, wie z. B. den jährlich stattfindenden Landespräventionstag mit der Verleihung des Landespräventionspreises,
- kriminalpräventive Projekte zu fördern,
- die kommunale Kriminalprävention zu stärken sowie
- Empfehlungen für die Landesregierung zu erarbeiten.

