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Zielstellung und Aufgaben

Auf Beschluss der Landesregierung vom 22. Juni 1999 ist der Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt eingerichtet worden.

Das Gremium verfolgt das Ziel, die Kriminalprävention im Land und in den Kommunen zu fördern und weiterzuentwickeln. So sollen insbesondere die Bemühungen von kriminalpräventiv Engagierten in Sachsen-Anhalt unterstützt und deren Vernetzung miteinander gefördert werden.

Der Landespräventionsrat sieht seine Aufgaben vor allem darin,

  • Fachtagungen zu kriminalpräventiven Themen durchzuführen, wie z. B. den jährlich stattfindenden Landespräventionstag mit der Verleihung des Landespräventionspreises,
  • kriminalpräventive Projekte zu fördern,
  • die kommunale Kriminalprävention zu stärken sowie
  • Empfehlungen für die Landesregierung zu erarbeiten.

Strategische Ziele des LPR