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Ausschreibung für Landespräventionspreis 2026

Thema: „Sicher online sein! – Prävention für den digitalen Raum“

Wofür wird der Landespräventionspreis verliehen?

Der Landespräventionspreis wird ausgelobt, um präventive Projekte und Initiativen in Sachsen-Anhalt zu ehren und landesweit vorzustellen. So soll das präventive Engagement sichtbar gemacht und insbesondere kreative und nachhaltig angelegte Konzepte, die sich auch an anderen Standorten implementieren lassen, unterstützt werden.

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Worum geht es?

Wir sind online stark vernetzt. Deshalb kann uns Cyberkriminalität überall treffen und großen Schaden anrichten. Immer wenn wir internetfähige Geräte wie z. B. Computer, Handys, Tablets, Fernseher benutzen, sind wir realen Gefahren wie z. B. Betrug, Identitätsdiebstahl, Hass im Netz oder digitaler Gewalt ausgesetzt. Auch viele smarte Gegenstände wie z. B. Kühlschränke, Fitnesstracker, Türschlösser oder virtuelle Sprachassistenten aus der Welt des "Internets der Dinge" (IoT) können missbräuchlich für Straftaten genutzt werden. Mit dem Landespräventionspreis möchten wir in diesem Jahr deshalb Projekte auszeichnen, die sich für mehr Sicherheit im digitalen Raum einsetzen. Ob Aufklärungs- oder Schutzmaßnahmen, die Vermittlung von Medienkompetenz oder andere präventive Projekte – Ihr Engagement zählt!

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Warum mitmachen?

  • Sie können Ihr Engagement landesweit sichtbar machen.
  • Sie inspirieren andere mit Ihren Ideen.
  • Sie tragen aktiv dazu bei, Sachsen-Anhalt sicherer zu machen.

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Was gibt es zu gewinnen?

Der Landespräventionspreis ist mit insgesamt 3.500,00 Euro dotiert. Die für die ersten drei Plätze nominierten Projekte erhalten folgende Preisgelder:

  1. Platz:  2.000,00 Euro
  2. Platz:  1.000,00 Euro
  3. Platz:     500,00 Euro.

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Wer kann mitmachen?

Bewerben können sich Polizei, Justiz, Kommunen, Schulen, Vereine, Verbände, Behörden, Institutionen, Einrichtungen, Gremien, Gruppen, private Träger oder Einzelpersonen, die in Sachsen-Anhalt präventiv tätig sind.

Polizei und Justiz sowie die Mitglieder des Landespräventionsrates Sachsen-Anhalt dürfen am Wettbewerb teilnehmen, wenn sie nicht alleinige Projektträger sind, sondern mit mindestens einem der zuvor genannten zulässigen Bewerber zusammenarbeiten.

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Welche Projekte sind gefragt?

Wir suchen laufende oder kürzlich abgeschlossene Projekte (max. 2 Jahre alt), die mit ihrem Präventionsangebot und -engagement insbesondere dazu beitragen,

  • der Cyberkriminalität vorzubeugen, die mittels Informationstechnik begangen wird (z. B. Betrug, Hacking, Hass im Netz, digitaler Gewalt, Cybergrooming, Cybermobbing u. v. m.),
  • die Medienkompetenz zu fördern,
  • die Kriminalitätsfurcht zu reduzieren,
  • die Betroffenen zu unterstützen,
  • die Schutzmechanismen zu stärken,
  • die Zivilcourage zu fördern oder
  • ein verantwortungsvolles Handeln im Netz zu vermitteln.

Wichtig ist, dass Ihr Projekt einen nachhaltigen Beitrag zur digitalen Sicherheit leistet!

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Wie kann man sich bewerben?

Wenn Sie am Wettbewerb teilnehmen möchten, bitten wir Sie das Bewerbungsformular online auszufüllen und mit den erbetenen Projektunterlagen an den Landespräventionsrat abzusenden.

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Wann endet die Bewerbungsfrist?

Der Einsendeschluss ist am 30. April 2026, um 23.59 Uhr. Es gilt der Zeitstempel des elektronischen Posteingangs in der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates.

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

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Wer gehört zur Jury?

Über die Nominierten des Wettbewerbs entscheidet eine interdisziplinäre Jury, welche aus Mitgliedern des Landespräventionsrates besteht. Die Auswahl erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

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Wie erfährt man, wer zu den Nominierten gehört?

Alle Nominierten werden schriftlich benachrichtigt.

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Wann findet die Preisverleihung statt?

Der Landespräventionspreis wird am 11. November 2026 in Magdeburg, im Rahmen des 19. Landespräventionstages, verliehen.

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Wann kann der Landespräventionspreis aberkannt werden?

Der Landespräventionspreis kann aberkannt werden, wenn im Zusammenhang mit dem ausgezeichneten Projekt Tatsachen bekannt werden, die auch vor einer Preisverleihung zum Ausschluss des Projekts geführt hätten. Hierzu zählen insbesondere das Tätigen von unwahren Angaben und Verfassungsfeindlichkeit.

Die Option der Aberkennung wird auf ein Jahr nach der Preisverleihung begrenzt.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden maximal ein Jahr auf der Website des Landespräventionsrates Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

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Wer hilft bei Fragen weiter?

Frau Daniela Anderson           Tel.: 0391 - 567 5257
Frau Janine Feil                       Tel.: 0391 - 567 5367

E-Mail: landespraeventionsrat(at)mi.sachsen-anhalt.de

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